Betriebsausgabenabzug der Umsatzsteuer
27.03.2017 | Für Mandanten
Bei der steuerlichen Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz-EStG) zählen die Umsatzsteuervorauszahlungen zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben. Grundsätzlich hat der Einnahmen-Überschussrechner die Ausgaben in demjenigen Kalenderjahr zu verbuchen, in dem er sie geleistet hat.